Gratisparkplätze direkt hinter dem Haus. Mehrjährige Zusatzausbildung in Implantologie und rekonstruktiver Zahnmedizin an der Universität Bern. Interessante Oeffnungszeiten.
Leistungen
Implantate (Keramik, Titan)
Vollkeramikkronen, und Brücken
WeisheitszahnBehandlung
Kariesbehandlung
Keramik Füllungen
Amalgam-Entfernung
Laserbehandlungen
Keramik-Verblendung
Zahnfleischbehandlung
Zahnnervbehandlung
MundgeruchSprechstunde
Bleaching
PowerBleaching
Zahnschmuck
Dentalhygiene
Schnarchschienen
Fachperson
Männlich
Notfalldienst
Dienst für Versorgung von Notfällen.
Notfalltelefonnummer:
0326822037
Mo
- Fr
08:00 - 18:00 Uhr
Sa
- So
geschlossen
Fachgebiet
Kieferchirurgie
Kieferorthopädie
Kinderzahnmedizin
Zahnmedizin
Preise
TPW Zahnarzt
CHF 1.-
TPW Dentalhygiene
CHF 1.-
Mitarbeiter:inprofil
Dr. med. dent. Marc Probst, Mitglied SSO
Dr. med. dent. Pascal Probst, Mitglied SSO
Dr. med. dent. Max Probst, Mitglied SSO
Branchenverbände
Zahnärzte-Gesellschaft SSO
Garantie
Inlays/Onlays5 Jahr/-e
Zahn-Teilersatz5 Jahr/-e
Zahn-Vollersatz5 Jahr/-e
Implantate5 Jahr/-e
Kronen, Brücken5 Jahr/-e
Geltungsbereich der Garantie
Implantate:
Aufgeführte 5 Jahres-Garantie gilt nur für Nichtraucher.
Nicht in die Garantie eingeschlossen sind die mögliche Behandlung einer Periimplantitis oder das spätere Ausbessern einer Keramikabplatzung an der Suprakonstruktion.
Kronen/Brücken:
Zur Diskussion stehen nur definitive Versorgungen aus Gold, Vitametallkeramik (VMK), sowie Procerakronen oder Zirkonoxydbrücken.
Nicht in die Garantie eingeschlossen sind biologische Misserfolge, wie die mögliche Behandlung einer Parodontitis, eine mögliche Wurzelbehandlung eines Pfeilers, apikale Prozesse,
Wurzelfrakturen, Pfeilerfrakturen, Sekundärkaries oder altersbedingte Farbalterationen.
Abnehmbare Prothesen (Zahnvoll- u.Teilersatz):
Zur Diskussion stehen nur definitive Versorgungen, wie Total-, Hybrid- und Modellgussprothesen. Nicht zur Diskussion stehen Immediatprothesen, provisorische Plättchen, Drahtklammerprothesen.
Nicht unter die Garantie fallen weiter die üblichen Nachsorgearbeiten wie Unterfütterungen, ein mögliches Nachregistrieren, Entfernung von Druckstellen oder Entfernung eines Fibromes. Weiter biologische Misserfolge, wie Behandlung einer kariösen Läsion, einer Parodontitis oder Behandlung einer Prothesenstomatitis.
Inlays/Onlays:
aus Gold oder Keramik: Garantie beschränkt sich auf den technischen Misserfolg, wie Bruch der Keramik oder Dezementierung des Inlays bzw. Onlays.
Bedingungen der Garantie
Der Umfang der genannten Garantien bezieht sich ausschliesslich auf die Zahnärztliche Leistung, exklusive Drittleistungen (Labor).
Die Garantie wird eingeschränkt oder erlischt:
->wenn die Mundhygiene vernachlässigt wird.
->wenn die Anweisungen des Zahnarztes nicht eingehalten werden.
->wenn der Patient nicht mindestens 1x pro Jahr bei einem Zahnarzt zur Routine-Untersuchung erscheint.
->wenn abnehmbarer Zahnersatz nicht ordnungsgemäss gepflegt wurde.
->wenn sich Zahnfleisch oder Knochengewebe auf natürliche oder krankhafte Art und Weise verändern und so einen Eingriff erforderlich machen.
->bei versehentlicher oder vorsätzlicher Beschädigung von Zahnersatz.
->wenn der Patient in kurzer Zeit massiv an Gewicht verliert oder gewinnt.
->wenn Krankheiten auftreten, die einen negativen Effekt auf den zahnmedizinischen Zustand des Patienten ausüben können.(z.B. Diabetes, Epilepsie, Parkinson, Altersdemenz, Hyposialie, Siögrensyndrom).
-> bei Geburtsgebrechen, die eine minderwertige Zahnhartsubstanz mit sich bringen (z.B. Amelogenesis imperfecta)
->wenn Allergien auf zahnärztliche Materialien bestehen, die vom Patienten unerwähnt blieben oder deren er sich nicht bewusst war.
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